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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FutureBright GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die FutureBright GmbH (nachfolgend „FutureBright“), mit Sitz in Brunnthaler Straße 7a, 85635 Höhenkirchen bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Kostenreduzierung für Geschäftskunden an. Für die Geschäftsbeziehung zwischen FutureBright und dem Auftraggeber (der „Kunde“, der Kunde und FutureBright gemeinsam die „Vertragsparteien“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB“), jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. FutureBright weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von FutureBright schriftlich bestätigt werden.
 
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. FutureBright unterbreitet dem Kunden in Textform nach indikativer Analyse ein individuelles Angebot (das „Angebot“). Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
2.2. Mit Buchung der Dienstleistung gemäß Punkt 2.1. dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und erkennt diese AGB ausdrücklich an.
2.3 FutureBright ist berechtigt, diese AGB anzupassen, und wird den Kunden auf eine Änderung dieser AGB oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen durch Übersendung einer Neufassung in Textform, in der die Änderungen hervorgehoben sind, hinweisen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Neufassung in Textform widerspricht oder die Änderungen für den Kunden unzumutbar sind. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB unverändert fort; FutureBright ist jedoch berechtigt, den Vertrag binnen einem Monat nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
 
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON FUTUREBRIGHT 
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen durch FutureBright ergibt sich aus dem Angebot sowie auf dem nach Vertragsschluss durch FutureBright zu erstellenden detaillierten, individuell für den Kunden entworfenem Maßnahmenkatalogs. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit von Futurebright.
3.2. Etwaige von dem Angebot abweichende Bedingungen durch den Kunden werden erst wirksam, sofern FutureBright sie schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt. Stillschweigend können von dem Angebot abweichende Bedingungen nicht wirksam werden.
3.3. FutureBright ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Durchführung eines Auftrags selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
3.4. FutureBright gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der Daten des Kunden, welche im Rahmen der Geschäftstätigkeit an FutureBright gelangen, nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (europäisches Datenschutzrecht und den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen). FutureBright verpflichtet sich, die Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen des Zwecks des Auftrages mit dem Kunden zu verwenden. FutureBright ist dabei berechtigt Daten im Zuge der vertragsgegenständlichen Leistungen an qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, sofern diese eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung und Sorgfaltserklärung im Umgang mit den Daten unterzeichnet haben.
3.5. FutureBright verpflichtet sich, alle Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Da jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass Missverständnisse auftreten, Informationen in Einzelfällen unvollständig, unklar oder unrichtig an FutureBright übermittelt werden oder unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden, wird seitens FutureBright keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen durch den Kunden übernommen.
3.6. FutureBright gibt keine Erfolgsgarantie für die Kostenoptimierung.
 
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, FutureBright zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen und ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand, der dadurch entsteht.
4.2. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von FutureBright Seite besteht diesbezüglich nicht. Wird FutureBright wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde FutureBright schad- und klaglos, einschließlich sämtlicher von FutureBright aufgewendeten Rechtsanwaltskoten zur Verteidigung.
 
5. TERMINE UND FRISTEN
Angegebene Leistungsfristen und Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind in Schriftform festzuhalten bzw. von FutureBright in Schriftform zu bestätigen.
 
6. ENTGELT UND ABRECHNUNG
6.1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen von FutureBright wird dem Kunden ein Entgelt gemäß den im Angebot angegebenen Preisen verrechnet. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
6.2. Die Abrechnung erfolgt nach Fälligkeit der einzelnen von FutureBright zu erbringenden Leistungsschritte gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden im Angebot. 
6.3. Rechnungen, neue Entgeltabgaben, Mahnungen etc. werden an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung in Euro frei von Bank und Wechselspesen zur Zahlung an FutureBright fällig.
6.4. Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels ist FutureBright nach Mahnung des Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen. 
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Kosten für die Mahnung und Einbringung der offenen Zahlungen zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen durch FutureBright bleibt davon unberührt.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist FutureBright berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist FutureBright nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
 
7. EIGENTUMS- UND SCHUTZRECHTE
7.1. Erbrachte Leistungen durch FutureBright bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Futurebright.
7.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenden Trainingsunterlagen bleiben bei Futurebright. Dem Kunden ist es untersagt, diese Trainingsunterlagen weiterzugeben und für andere Zwecke als das Training der eigenen Mitarbeiter zu verwenden.
7.3. Die Eigentumsrechte an individuell für den Kunden erstellten Inhalten, z.B. individuelle Unternehmenskostenanalyse, gehen nach Abschluss des Projektes und vollständiger Zahlung an den Kunden über. Eigentums- und Nutzungsrechte an Vorlagen, Strategien, Unternehmenskostenanalyse, allgemeinen Texten, Bildern oder Videos sowie weiteres geistiges Eigentum von FutureBright bleiben bei Futurebright.
 
8. KÜNDIGUNG VON AUFTRÄGEN
8.1. FutureBright ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung Bedarf der Schriftform (z.B. Brief oder E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht aus schließlich, vor, wenn
  a. die Ausführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird;
  b. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Auftrag, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder beharrlich gegen eine wesentliche Bestimmung dieser AGB verstößt;
  c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von FutureBright nicht bereit ist, Vorauszahlungen zu leisten, oder eine taugliche Sicherheit zu leisten.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, vom Auftrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil FutureBright fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung, gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Auftrag verstößt.
8.3 Die bis zu diesem Zeitpunkt von FutureBright bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufene Kosten sind vom Kunden im Falle eines Rücktritts, unabhängig davon ob berechtigt oder unberechtigt und ob von Kunden oder von FutureBright ausgeübt, in voller Höhe zu bezahlen.
 
9. HAFTUNG
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet FutureBright bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haftet FutureBright – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FutureBright, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
9.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
9.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner bzw. Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von FutureBright jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn FutureBright die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 
10. VERTRAULICHKEIT
10.1. FutureBright und der Kunde verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere der jeweiligen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie Informationen, die Unternehmensgegenstand, Betriebsumfang und geschäftlichen Erfolg der jeweils anderen Vertragspartei betreffen. Die Vertragsparteien verpflichten sich ihren etwaigen Mitarbeitern und von Ihnen eingesetzten Dritten gleichfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
10.2. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf den gesamten Inhalt und Umfang des Auftrags sowie sämtliche damit zusammenhängende Informationen und Umstände und reicht unbegrenzt über das Ende eines Auftrags hinaus.
 
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
11.1. Sämtliche zwischen FutureBright und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, den Angeboten bzw. sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen FutureBright und den Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die Gerichte am Sitz von FutureBright als ausschließlich zuständig. 
 
12. REFERENZNENNUNG
12.1. FutureBright ist berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber Dritten zu nennen und dies auf der Webseite, in Broschüren, auf sozialen Medien, bei Vorträgen oder in sonstiger öffentlichkeitswirksamer Form kundzutun. Dies umfasst auch die Verwendung von geschützten Marken und Logos des Kunden.
12.2. FutureBright ist nicht zur Referenznennung verpflichtet.
 
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
13.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
13.3. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Rechtsverhältnissen zwischen FutureBright und dem jeweiligen Kunden haben, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, schriftlich und entweder durch persönliche Übergabe, per Boten, per eingeschriebenem Brief, per Fax oder per E-Mail an die jeweilige Vertragspartei zu erfolgen. Eine Mitteilung gilt in den folgenden Fällen als rechtswirksam zugegangen: (i) Zum Übergabezeitpunkt, wenn die Mitteilung persönlich überbracht wurde, (ii) 5 Werktage nach Postaufgabe, wenn die Mitteilung mit der Post (eingeschrieben) versendet wurde, (iii) nach Erhalt der Sendebestätigung, wenn die Mitteilung gefaxt wurde, (iv) nach Erhalt einer nicht automatisierten Lesebestätigung, wenn die Mitteilung per E-Mail geschickt wurde und (v) am folgenden Werktag, wenn die Mitteilung per Boten mit garantierter Lieferung am nächsten Tag versendet wurde.
13.4. Als „Dritter“ im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.
 
Stand: 11/2021
Cornelius Schmahl
Geschäftsführer FutureBright GmbH
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